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Lohnpfändung – dieses Wort löst bei den meisten Menschen Angst und Schrecken aus. Nicht nur das eine Pfändung immer peinlich ist, sie kann auch bedeuten, dass man plötzlich ohne Geld dasteht. Um das zu verhindern, gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto oder kurz auch nur P-Konto genannt. Mit der Eröffnung eines P-Kontos kann man einen Teil seines Geldes, das auf einem Girokonto liegt, vor dem Zugriff seiner Gläubiger schützen.

Was ist ein P-Konto?

Im Grunde ist ein Pfändungsschutzkonto nichts anderes als ein normales Girokonto, nur dass es eine gewisse Sicherheit bietet. Man kann ohne große Probleme ein Girokonto zu einem P-Konto machen, alles, was man dafür tun muss, ist mit der Bank zu sprechen. 985,15 Euro – so hoch ist der Betrag, der auf einem P-Konto nicht gepfändet werden darf. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Unterhaltszahlungen, kann der Betrag auch auf Antrag erhöht werden. Um einem Missbrauch des Kontos zuvor zu kommen, darf jeder nur ein Pfändungsschutzkonto haben. Nicht nur Angestellte dürfen ein solches Konto einrichten, auch Selbstständige und Freiberufler können sich mit einem P-Konto vor Pfändungen schützen. Mehr Informationen zur Eröffnung eines P-Kontos kann man auch im Internet finden und sich dort ausführlich über die Bedingungen und Konditionen für dieses spezielle Konto kundig machen.

Girokonto trotz Schufa

Mit der Schufa hat das P-Konto nichts zu tun, denn wer einen negativen Eintrag bei der Schufa hat, der wird generell immer Probleme damit haben, ein Girokonto zu bekommen. Girokonten trotz negativer Schufa werden in der Regel als Guthaben- oder Prepaid Konten geführt. Auf diese Konten kann ein bestimmter Betrag eingezahlt werden, aber man kann das Konto dann nicht mehr überziehen, um weitere Schulden zu vermeiden. Wer ein Girokonto eröffnen will, der sollte sich vorher auch über das P-Konto erkundigen und sich beraten lassen, wie das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann.

Foto: 3desc – Fotolia.com

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