Wer in Deutschland in die missliche Lage gerät Hartz 4 beantragen zu müssen, der weiß oft nicht, was für Leistungen ihm denn nun eigentlich zustehen. Denn das Sozialrecht in Deutschland hat so seine Ecken und Kanten und es gibt viele Bestimmungen, die man beachten muss, wenn man soziale Leistungen beziehen möchte. Hier verschaffen Beratungsstellen Abhilfe.
Im Vorfeld informieren
Vor dem Gang zum Amt, bei dem man sein Sozialrecht geltend machen will, sollte man sich als neuer Bezugsnehmer also am Besten genauestens informieren, was einem genau an Leistungen zusteht. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sind die Ämter oftmals völlig überlaufen und für eine ausführliche Beratung bleibt kaum noch Zeit. Als alternative Anlaufstelle können nichtstaatliche Beratungsstellen dienen, die dem Bezugsnehmer genau erklären können, welche Leistungen ihm zustehen und wo er diese beantragen muss. Auch Antragstellern, die kaum oder wenig Deutsch sprechen, kann geholfen werden, indem z.B. beim Übersetzen oder Ausfüllen der Formulare unterstützt wird.
Einschränkungen bei Leistungen
Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, so müssen alle Bezugsnehmer einiges beachten. Das gilt selbst beim Kindergeld, denn auch dieses wird nur unter bestimmten Umständen gezahlt. So dürfen die Kinder selbst zum Beispiel nicht zu viel Geld dazu verdienen, da ihnen das Kindergeld sonst wieder gestrichen wird. Bei Hartz 4 hingegen gilt, dass der Bürger nicht zu viel an eigenem Geld angespart haben darf. Auch hier gibt es finanzielle Grenzen, die man nicht überschreiten darf. Ansonsten werden die Mittel so lange gekürzt, bis man wieder unter den jeweiligen Betrag kommt und man in diesem Fall die eigenen Ersparnisse erst einmal zum Leben nutzen muss. Und auch Personen mit einer Schwerbehinderung, auf die und deren Familien häufig starke, finanzielle Belastungen zukommen, sollten sich zum Thema Sozialleistungen beraten lassen. Infos gibt es unter: Wikipedia.org
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