Im Verlaufe des Lebens kann aus ganz unterschiedlichen und persönlichen Gründen die Situation eintreten, dass die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Es werden Kredite und Darlehen aufgenommen, Kreditkartenlimits und Dispo-Kredite ausgeschöpft, und das Girokonto überzogen. Spätestens dann, wenn unbezahlte Rechnungen herumliegen, oder Abbuchungsaufträge mangels Deckung kostenpflichtig zurückgegeben werden, ist der Punkt erreicht, an dem etwas geschehen muss. Denn es droht eine Verbraucher-Insolvenz, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt.
Den Rat beim Steuerberater suchen
In dieser Situation ist es sowohl hilfreich als auch notwendig, einen Steuerberater aufzusuchen. Er ist standesrechtlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit ein ausgewiesener Fachmann. Der Steuerberater erkennt recht schnell, wie prekär die aktuelle finanzielle Situation ist und gliedert sie in die beiden entscheidenden Bereiche Liquidität und Verbindlichkeiten. Von der Situation einer drohenden Verbraucher-Insolvenz bis hin zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Weg recht lang, aber auch erfolgreich sein. Und zwar dahingehend erfolgreich, dass mithilfe des Steuerberaters keine Privatinsolvenz beantragt zu werden braucht.
Der Ablauf einer Verbraucher-Insolvenz
Verbraucher-Insolvenz bedeutet Vermögenslosigkeit. Positiv in dieser Situation ist, dass dem Betroffenen auf jeden Fall ein pfändungsfreies Einkommen für den Lebensunterhalt bleibt. Es beträgt für eine Person 1000 Euro und erhöht sich staffelweise für unterhaltspflichtige Personen. Dem steht gegenüber, dass jegliches Einkommen über der Pfändungsfreigrenze an den Treuhänder gezahlt wird, der es an die Gläubiger zur Schuldentilgung weiterleitet. Einkommen über der Pfändungsfreigrenze ist de facto nicht vorhanden, es ist nicht da, selbst wenn es generiert würde.
Der Steuerberater versucht bei einer drohenden Verbraucher-Insolvenz, mit allen Gläubigern eine gütliche Einigung zu erzielen. Ohne Anwalt, ohne Gericht, ohne Insolvenzantrag. Die Chancen stehen vielfach nicht schlecht, weil die Gläubiger zwar auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten, den Rest dann aber doch in – wenn auch kleinen – Raten bezahlt bekommen, und die Forderung nur teilweise ausbuchen müssen. Dem Schuldner muss bewusst sein, dass er zukünftig diese Verpflichtungen pünktlich und ungekürzt bezahlen muss. Daran führt für ihn kein Weg vorbei, denn er unterschreibt zu jeder einzelnen Vereinbarung eine verpflichtende Zahlungserklärung. Wenn der Steuerberater insgesamt erfolgreich ist, braucht keine Privatinsolvenz beantragt zu werden. Für den Schuldner bietet dieser Erfolg mittel- und langfristig die Chance, auch Einnahmen, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, behalten zu können. Denn der Steuerberater hat ja erreicht, dass alle Gläubiger dem Verzicht und den Ratenzahlungen zugestimmt haben. Sie haben keinen Grund zu pfänden, und sie werden es auch nicht tun. In dieser erhaltenen Freiheit des zukünftigen Wirtschaftens liegt der eigentliche Erfolg, den der Steuerberater für seinen Mandanten erzielt hat!
Inhaber des Bildes: Wolfgang Kraus – Fotolia