
Seit 1. Juli 2011 ist ein Steuervereinfachungsgesetz in Kraft, das Unternehmern erlaubt, ihren Kunden Rechnungen auch auf elektronischem Weg per Email zu übermitteln – jedenfalls sofern der Empfänger der Rechnung dem elektronischen Verfahren auch zugestimmt hat, und nicht auf einer Papierrechnung besteht. Für die Übermittlung der Rechnung gibt es ansonsten keine bürokratischen Vorschriften mehr, auch der Vorsteuerabzug ist nun einheitlich für alle elektronischen Rechnungen geregelt, ob Signatur oder nicht. Bislang scheint das nur Vorteile für alle Seiten zu haben, Nachteile wurden bislang noch keine festgestellt. Was jedenfalls weiterhin unverändert gilt, sind die im Umsatzsteuergesetz vorgesehenen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss.
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