Die Verbraucherinsolvenz ist mit der Privatinsolvenz gleichzusetzen. Hier läuft die Insolvenz nicht über einen Betrieb oder ein Unternehmen, sondern über eine natürliche, also private Person. Mit dieser Verbraucherinsolvenz soll den Gläubigern ein gewisser Beitrag ihres Geldes, wieder zurückerstattet werden. Die Verbraucherinsolvenz kann aber nur für Personen geltend gemacht werden, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Befindet oder befand sich eine Person in einer selbstständigen Tätigkeit, kann nicht die Verbraucherinsolvenz eintreten, sondern es tritt ein anderes Gesetz in Kraft.
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