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	<title>Verbraucherinsolvenz &#187; Insolvenzverfahren</title>
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	<description>Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren</description>
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		<title>Wann ist eine Verbraucherinsolvenz m&#246;glich?</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Nov 2011 07:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Scrooge</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenzverfahren]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde speziell f&#252;r Privatpersonen aus der Wiege gehoben. Dadurch eignet es sich nur, wenn eine Privatperson zahlungsunf&#228;hig wird, die keine selbstst&#228;ndige oder gewerbliche T&#228;tigkeit aus&#252;bt. Wer selbstst&#228;ndig ist oder bei den Personen, bei denen die Schulden aus einer fr&#252;heren Selbstst&#228;ndigkeit stammen, der muss das Regelinsolvenzverfahren durchf&#252;hren. Dies gilt ebenfalls f&#252;r Personen mit mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.verbraucherinsolvenz.net/wp-content/uploads/Umschuldung-300x200.jpg" alt="" title="den Euro messen" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-251" /><strong>Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde speziell f&#252;r Privatpersonen aus der Wiege gehoben. Dadurch eignet es sich nur, wenn eine Privatperson zahlungsunf&#228;hig wird, die keine selbstst&#228;ndige oder gewerbliche T&#228;tigkeit aus&#252;bt. Wer selbstst&#228;ndig ist oder bei den Personen, bei denen die Schulden aus einer fr&#252;heren Selbstst&#228;ndigkeit stammen, der muss das Regelinsolvenzverfahren durchf&#252;hren. Dies gilt ebenfalls f&#252;r Personen mit mehr als 19 Gl&#228;ubigern oder wenn Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverh&#228;ltnis bestehen.</strong><span id="more-26"></span></p>
<p>Das Verbraucherinsolvenzverfahren muss immer beim zust&#228;ndigen Insolvenzgericht beantragt werden. Dies ist in der Regel mit dem &#246;rtlichen Amtsgericht gleichzusetzen. Die Beantragung erfolgt entweder, wenn die Zahlungsunf&#228;higkeit bereits vorliegt oder diese unmittelbar bevorsteht. Eine Zahlungsunf&#228;higkeit liegt immer dann vor, wenn die Forderungen der Gl&#228;ubiger nicht oder nicht mehr bezahlt werden k&#246;nnen, bzw. wenn absehbar ist, dass diese Zahlungen k&#252;nftig nicht mehr erfolgen k&#246;nnen.</p>
<h2>Was ist zu tun?</h2>
<p>Zun&#228;chst einmal ist zu pr&#252;fen, welches Insolvenzverfahren in Frage kommt, die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz. Ist diese Frage gekl&#228;rt, ist es ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. Hierbei sind insbesondere die Verbraucherschutzzentralen, die Schuldnerberatungsstellen und Notare, sowie Steuerberater zu empfehlen. F&#252;r die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist zudem eine Bescheinigung vorzulegen, dass ein au&#223;ergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.  Au&#223;erdem darf das au&#223;ergerichtliche Einigungsverfahren noch nicht mehr als sechs Monate zur&#252;ck liegen. Die Bescheinigung muss von einer anerkannten Stelle stammen. Dazu z&#228;hlen wiederum die Verbraucherzentralen, die Schuldnerberatungsstellen oder Steuerberater und Notare.</p>
<p>Bild von: ChaotiC_PhotographY &#8211; Fotolia</p>
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