Seit 01.07.2010 besteht für jeden Kontoinhaber in Deutschland die Möglichkeit, sein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln und somit einen bestimmten Basis-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro für Einzelpersonen in Anspruch zu nehmen. Somit können eventuelle Gläubiger das eigene Konto lediglich bis zu der oben genannten Summe pfänden, denn diese wird dem Kontoinhaber von der jeweiligen Bank auf jeden Fall ausgezahlt, solange der Kontostand dies hergibt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob ein P-Konto auch während einer Verbraucherinsolvenz hilft und wie sich eine solche Regelung letztlich auswirkt. Nachfolgend soll dieser Frage etwas genauer auf den Grund gegangen werden, so dass Betroffene sich ein Bild von der Materie machen können. Eine Verbraucherinsolvenz dient der Entschuldung der Betroffenen
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