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Wann ist eine Verbraucherinsolvenz möglich?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde speziell für Privatpersonen aus der Wiege gehoben. Dadurch eignet es sich nur, wenn eine Privatperson zahlungsunfähig wird, die keine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Wer selbstständig ist oder bei den Personen, bei denen die Schulden aus einer früheren Selbstständigkeit stammen, der muss das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Dies gilt ebenfalls für Personen mit mehr als 19 Gläubigern oder wenn Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bestehen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren muss immer beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Dies ist in der Regel mit dem örtlichen Amtsgericht gleichzusetzen. Die Beantragung erfolgt entweder, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits vorliegt oder diese unmittelbar bevorsteht. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die Forderungen der Gläubiger nicht oder nicht mehr bezahlt werden können, bzw. wenn absehbar ist, dass diese Zahlungen künftig nicht mehr erfolgen können.
Was ist zu tun?
Zunächst einmal ist zu prüfen, welches Insolvenzverfahren in Frage kommt, die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz. Ist diese Frage geklärt, ist es ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. Hierbei sind insbesondere die Verbraucherschutzzentralen, die Schuldnerberatungsstellen und Notare, sowie Steuerberater zu empfehlen.
Für die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist zudem eine Bescheinigung vorzulegen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist. Außerdem darf das außergerichtliche Einigungsverfahren noch nicht mehr als sechs Monate zurück liegen. Die Bescheinigung muss von einer anerkannten Stelle stammen. Dazu zählen wiederum die Verbraucherzentralen, die Schuldnerberatungsstellen oder Steuerberater und Notare.
Verbraucherinsolvenz – Ausweg aus der Schuldenfalle und Chance auf schuldenfreie Zukunft!
Ob nun unverschuldet oder selbst zu verantworten, zunehmend geraten in Deutschland Privathaushalte in die Schuldenfalle.
Banken haben in der Vergangenheit zu schnell Kredite vergeben und damit viele erst in die Schuldenfalle getrieben.
Schätzungen zufolge sind davon derzeit mehr als 3 Mio. Privathaushalte betroffen. Häufig ist der einzige Ausweg aus dieser finanziell aussichtlosen Situation die Verbraucherinsolvenz, die den Betroffenen einen Neuanfang frei von Schulden ermöglicht. Bis dahin sind allerdings einige Hürden zu nehmen.
Zunächst hat sich der Antragsteller an eine anerkannte Schuldenberatung (Infos finden Sie hier ) zu wenden, die nach einer Bestandsaufnahme der Schulden einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstrebt. Erst wenn dieser Versuch der Schuldenberatung gescheitert ist, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz stellen. Meist sind die Wartezeiten bei öffentlichen Schuldenberatungen sehr lang, bei privaten Schuldenberatungen muss der Schuldner auf die Seriosität des Anbieters achten, will er sich dauerhaft von seinen Schulden befreien und wirklich eine neue Chance erhalten. Hier ist die richtige Auswahl unverzichtbar!
Der gescheiterte Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist in jedem Fall durch einen Anwalt oder staatlich anerkannten Schuldenberater zur Beantragung der Verbraucherinsolvenz zu bescheinigen. Die Antragstellung muss außerdem ordnungsgemäß erfolgen, womit viele Menschen, für die die Insolvenz der einzige Ausweg darstellt, schlichtweg überfordert sind. Auch hier ist professionelle Hilfe unbedingt anzuraten!
Wird der Antrag durch das Gericht bewilligt und entscheidet über die Restschuldbefreiung, kann der Schuldner nach einer 6-jährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei in die Zukunft blicken. Allerdings ist der Weg bis dahin steinig und beinhaltet Stolperfallen. Wir bieten Ihnen daher in allen Fragen um die Verbraucherinsolvenz die notwendige Unterstützung!
Brauchen Sie Hilfe bei den ganzen Begriffen? Dann sehen Sie doch mal in unserem Lexikon vorbei.