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Das Verbraucherinsolvenzverfahren und seine Ziele

Immer mehr Menschen gelangen heute in finanzielle Not. Dadurch steigt nicht nur die seelische Belastung, sondern in aller Regel tritt auch eine Verschuldung, meist gar eine Überschuldung ein. Wenn die Schulden nicht mehr abgezahlt werden können, aus welchen Gründen auch immer, hilft das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Es dient vor allem dazu, die Menschen, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, vor dem finanziellen Ruin zu schützen und bietet ihnen die Chance für einen kompletten Neuanfang. Dabei läuft das Verbraucherinsolvenzverfahren in drei Stufen ab und zieht sich über sechs bis acht Jahre.

Wer sich vorstellen kann, ein Verbraucherinsolvenzverfahren voranzutreiben, der muss sich stets einiger Dinge bewusst sein: Für die Einleitung des Verfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem erfordert das Durchhalten des Verfahrens ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen. Wer nicht bereit ist, aktiv an seiner Entschuldung zu arbeiten und dafür auch gewisse Einschränkungen einzugehen, der wird kein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen können.
Auch Ihre Ein- und Ausgaben sollten Sie einer Prüfung unterziehen und ggf. auf einen Finanzratgeber setzen.

Aufgrund der sehr großen Komplexität der gesetzlichen Regelungen ist eine fachkundige Beratung und Begleitung durch das Verfahren besonders wichtig. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, sowie die Verbraucherzentralen und spezialisierte Anwälte können hier sehr gute Hilfestellung bieten. Solche Stellen findet man mittlerweile in nahezu jeder Stadt.

Wichtig ist es, dass diese Stellen, die zur Verbraucherinsolvenz beraten, keinesfalls mit Kosten verbunden sind. Beratungsstellen, die von den Schuldnern Honorare verlangen, sind meist unseriöse Anbieter. Hier ist also Vorsicht geboten.

Verbraucherinsolvenz – Ausweg aus der Schuldenfalle und Chance auf schuldenfreie Zukunft!

Ob nun unverschuldet oder selbst zu verantworten, zunehmend geraten in Deutschland Privathaushalte in die Schuldenfalle.
Banken haben in der Vergangenheit zu schnell Kredite vergeben und damit viele erst in die Schuldenfalle getrieben.
Schätzungen zufolge sind davon derzeit mehr als 3 Mio. Privathaushalte betroffen. Häufig ist der einzige Ausweg aus dieser finanziell aussichtlosen Situation die Verbraucherinsolvenz, die den Betroffenen einen Neuanfang frei von Schulden ermöglicht. Bis dahin sind allerdings einige Hürden zu nehmen.

Zunächst hat sich der Antragsteller an eine anerkannte Schuldenberatung (Infos finden Sie hier ) zu wenden, die nach einer Bestandsaufnahme der Schulden einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstrebt. Erst wenn dieser Versuch der Schuldenberatung gescheitert ist, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz stellen. Meist sind die Wartezeiten bei öffentlichen Schuldenberatungen sehr lang, bei privaten Schuldenberatungen muss der Schuldner auf die Seriosität des Anbieters achten, will er sich dauerhaft von seinen Schulden befreien und wirklich eine neue Chance erhalten. Hier ist die richtige Auswahl unverzichtbar!

Der gescheiterte Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist in jedem Fall durch einen Anwalt oder staatlich anerkannten Schuldenberater zur Beantragung der Verbraucherinsolvenz zu bescheinigen. Die Antragstellung muss außerdem ordnungsgemäß erfolgen, womit viele Menschen, für die die Insolvenz der einzige Ausweg darstellt, schlichtweg überfordert sind. Auch hier ist professionelle Hilfe unbedingt anzuraten!

Wird der Antrag durch das Gericht bewilligt und entscheidet über die Restschuldbefreiung, kann der Schuldner nach einer 6-jährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei in die Zukunft blicken. Allerdings ist der Weg bis dahin steinig und beinhaltet Stolperfallen. Wir bieten Ihnen daher in allen Fragen um die Verbraucherinsolvenz die notwendige Unterstützung!

Brauchen Sie Hilfe bei den ganzen Begriffen? Dann sehen Sie doch mal in unserem Lexikon vorbei.