Artikel-Schlagworte: „Verbraucherinsolvenzverfahren“

Das Verbraucherinsolvenzverfahren und seine Ziele

Immer mehr Menschen gelangen heute in finanzielle Not. Dadurch steigt nicht nur die seelische Belastung, sondern in aller Regel tritt auch eine Verschuldung, meist gar eine Überschuldung ein. Wenn die Schulden nicht mehr abgezahlt werden können, aus welchen Gründen auch immer, hilft das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Es dient vor allem dazu, die Menschen, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, vor dem finanziellen Ruin zu schützen und bietet ihnen die Chance für einen kompletten Neuanfang. Dabei läuft das Verbraucherinsolvenzverfahren in drei Stufen ab und zieht sich über sechs bis acht Jahre.

Wer sich vorstellen kann, ein Verbraucherinsolvenzverfahren voranzutreiben, der muss sich stets einiger Dinge bewusst sein: Für die Einleitung des Verfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem erfordert das Durchhalten des Verfahrens ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen. Wer nicht bereit ist, aktiv an seiner Entschuldung zu arbeiten und dafür auch gewisse Einschränkungen einzugehen, der wird kein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen können.
Auch Ihre Ein- und Ausgaben sollten Sie einer Prüfung unterziehen und ggf. auf einen Finanzratgeber setzen.

Aufgrund der sehr großen Komplexität der gesetzlichen Regelungen ist eine fachkundige Beratung und Begleitung durch das Verfahren besonders wichtig. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, sowie die Verbraucherzentralen und spezialisierte Anwälte können hier sehr gute Hilfestellung bieten. Solche Stellen findet man mittlerweile in nahezu jeder Stadt.

Wichtig ist es, dass diese Stellen, die zur Verbraucherinsolvenz beraten, keinesfalls mit Kosten verbunden sind. Beratungsstellen, die von den Schuldnern Honorare verlangen, sind meist unseriöse Anbieter. Hier ist also Vorsicht geboten.

Wann ist eine Verbraucherinsolvenz möglich?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde speziell für Privatpersonen aus der Wiege gehoben. Dadurch eignet es sich nur, wenn eine Privatperson zahlungsunfähig wird, die keine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Wer selbstständig ist oder bei den Personen, bei denen die Schulden aus einer früheren Selbstständigkeit stammen, der muss das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Dies gilt ebenfalls für Personen mit mehr als 19 Gläubigern oder wenn Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bestehen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren muss immer beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Dies ist in der Regel mit dem örtlichen Amtsgericht gleichzusetzen. Die Beantragung erfolgt entweder, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits vorliegt oder diese unmittelbar bevorsteht. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die Forderungen der Gläubiger nicht oder nicht mehr bezahlt werden können, bzw. wenn absehbar ist, dass diese Zahlungen künftig nicht mehr erfolgen können.

Was ist zu tun?

Zunächst einmal ist zu prüfen, welches Insolvenzverfahren in Frage kommt, die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz. Ist diese Frage geklärt, ist es ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. Hierbei sind insbesondere die Verbraucherschutzzentralen, die Schuldnerberatungsstellen und Notare, sowie Steuerberater zu empfehlen.

Für die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist zudem eine Bescheinigung vorzulegen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.  Außerdem darf das außergerichtliche Einigungsverfahren noch nicht mehr als sechs Monate zurück liegen. Die Bescheinigung muss von einer anerkannten Stelle stammen. Dazu zählen wiederum die Verbraucherzentralen, die Schuldnerberatungsstellen oder Steuerberater und Notare.